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Konto – & Lohnpfändung

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Konto – & Lohnpfändung


Lohnpfändung

Wenn der Arbeitgeber des Schuldners ermittelt wurde, kann eine Lohnpfändung bzw. Gehaltspfändung beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.

Dem Arbeitgeber wird der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt. Er muss sodann eine Drittschuldnererklärung abgeben. Es wird mitgeteilt, wie hoch das monatliche Einkommen des Schuldners ist und ob sich unter Berücksichtigung der aktuellen Pfändungstabellen ein pfändbarer Betrag ergibt.

Sollte dies der Fall sein, wird der monatlich pfändbare Betrag vom Einkommen des Schuldners direkt an uns überwiesen.

 

Kontopfändung

Wenn die Bankverbindung des Schuldners ermittelt wurde, kann eine Kontopfändung beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.

Der Bank wird der Pfändung- und Überweisungsbeschluss zugestellt. Die Bank teilt in ihrer Drittschuldnererklärung mit, ob der Schuldner über ein Guthaben auf dem Konto verfügt.

Sollte dies der Fall sein, wird das Guthaben von der Bank an uns ausgezahlt. Sollte kein Guthaben vorhanden sein, wird die Pfändung bei der Bank trotzdem aufrecht erhalten, falls zukünftig Gelder auf dem gepfändeten Konto eingehen.

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Lohnpfändung

Wenn der Arbeitgeber des Schuldners ermittelt wurde, kann eine Lohnpfändung bzw. Gehaltspfändung beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.

Dem Arbeitgeber wird der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt. Er muss sodann eine Drittschuldnererklärung abgeben. Es wird mitgeteilt, wie hoch das monatliche Einkommen des Schuldners ist und ob sich unter Berücksichtigung der aktuellen Pfändungstabellen ein pfändbarer Betrag ergibt.

Sollte dies der Fall sein, wird der monatlich pfändbare Betrag vom Einkommen des Schuldners direkt an uns überwiesen.

 

Kontopfändung

Wenn die Bankverbindung des Schuldners ermittelt wurde, kann eine Kontopfändung beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.

Der Bank wird der Pfändung- und Überweisungsbeschluss zugestellt. Die Bank teilt in ihrer Drittschuldnererklärung mit, ob der Schuldner über ein Guthaben auf dem Konto verfügt.

Sollte dies der Fall sein, wird das Guthaben von der Bank an uns ausgezahlt. Sollte kein Guthaben vorhanden sein, wird die Pfändung bei der Bank trotzdem aufrecht erhalten, falls zukünftig Gelder auf dem gepfändeten Konto eingehen.

Wir sind für Sie da.

Kontakt

AS Inkasso

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As Inkasso Forderungsmanagement
Tel.: 06239 / 40 90 730

info@as-inkasso.de

Bahnhofstraße 20a

67240 Bobenheim-Roxheim

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