Sollte der Schuldner im außergerichtlichen Verfahren nicht gezahlt haben, wird ein Mahnbescheid gegen ihn beantragt.
Der Mahnbescheid wird beim zuständigen Mahngericht beantragt.
Sobald der Mahnbescheid dem Schuldner vom Gericht zugestellt wurde, können wir nach Ablauf der Widerspruchsfrist von zwei Wochen den dazugehörigen Vollstreckungsbescheid beantragen.
Nach Ablauf einer weiteren zweiwöchigen Einspruchsfrist, erhalten wir vom Mahngericht den Vollstreckungsbescheid im Original, der einen Vollstreckungstitel darstellt. Dieser kann nunmehr zur Vollstreckung gegen den Schuldner verwendet werden, denn nur mit einem Vollstreckungstitel können Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.
Ohne Titel —> keine Pfändung!
AS Inkasso nimmt als Forderungsmanagement am Online-Mahnverfahren bei den Zentralen Mahngerichten teil. Die spezielle Software und Registrierung hierfür garantiert ein schnelleres Erlangen von Vollstreckungsbescheiden.
Sollte der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid erheben oder Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid einlegen, ist ein streitiges Verfahren vor dem jeweiligen Streitgericht erforderlich.
Sofern es hierzu kommen sollte, führt dieses streitige Verfahren (Prozess) unser Rechtsanwalt Andreas Pacyna, Bahnhofstraße 20, 67240 Bobenheim-Roxheim durch.
Das dann in diesem Prozess erwirkte Urteil ist ihr Vollstreckungstitel für die darauf folgende Zwangsvollstreckung.
Der Vollstreckungstitel hat 30 Jahre Gültigkeit. Die Erwirkung eines Vollstreckungstitels ist erforderlich, damit Ihre Forderung nicht verjährt.
Sollte der Schuldner im außergerichtlichen Verfahren nicht gezahlt haben, wird ein Mahnbescheid gegen ihn beantragt.
Der Mahnbescheid wird beim zuständigen Mahngericht beantragt.
Sobald der Mahnbescheid dem Schuldner vom Gericht zugestellt wurde, können wir nach Ablauf der Widerspruchsfrist von zwei Wochen den dazugehörigen Vollstreckungsbescheid beantragen.
Nach Ablauf einer weiteren zweiwöchigen Einspruchsfrist, erhalten wir vom Mahngericht den Vollstreckungsbescheid im Original, der einen Vollstreckungstitel darstellt. Dieser kann nunmehr zur Vollstreckung gegen den Schuldner verwendet werden, denn nur mit einem Vollstreckungstitel können Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.
Ohne Titel —> keine Pfändung!
AS Inkasso nimmt als Forderungsmanagement am Online-Mahnverfahren bei den Zentralen Mahngerichten teil. Die spezielle Software und Registrierung hierfür garantiert ein schnelleres Erlangen von Vollstreckungsbescheiden.
Sollte der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid erheben oder Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid einlegen, ist ein streitiges Verfahren vor dem jeweiligen Streitgericht erforderlich.
Sofern es hierzu kommen sollte, führt dieses streitige Verfahren (Prozess) unser Rechtsanwalt Andreas Pacyna, Bahnhofstraße 20, 67240 Bobenheim-Roxheim durch.
Das dann in diesem Prozess erwirkte Urteil ist ihr Vollstreckungstitel für die darauf folgende Zwangsvollstreckung.
Der Vollstreckungstitel hat 30 Jahre Gültigkeit. Die Erwirkung eines Vollstreckungstitels ist erforderlich, damit Ihre Forderung nicht verjährt.
Zahlungsaufforderungen, Ratenzahlungsvereinbarungen, Vergleichsverhandlungen, Telefoninkasso und auch persönlichen Gespräche mit Schuldnern
info@as-inkasso.de
67240 Bobenheim-Roxheim