Die Führung eines Inkassobüros ist ein zulassungspflichtiges Gewerbe. Es darf sich somit nicht jeder damit beschäftigen, da das Inkassobüro mit der Beauftragung fremder Rechtsangelegenheiten beauftragt ist, die die Zuverlässigkeit, die persönliche Eignung und die theoretische und praktische Sachkunde des Inhabers des Inkassobüros voraussetzen.
AS Inkasso ist vom Landgericht Frankenthal/Pfalz zugelassen und ist im Rechtsdienstleistungsregister beim Landgericht Mainz eingetragen.
Die Führung eines Inkassobüros ist ein zulassungspflichtiges Gewerbe. Es darf sich somit nicht jeder damit beschäftigen, da das Inkassobüro mit der Beauftragung fremder Rechtsangelegenheiten beauftragt ist, die die Zuverlässigkeit, die persönliche Eignung und die theoretische und praktische Sachkunde des Inhabers des Inkassobüros voraussetzen.
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ZZahlungsaufforderungen, Ratenzahlungsvereinbarungen, Vergleichsverhandlungen, Telefoninkasso, gerichtliches Mahnverfahren und auch persönliche Gespräche
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67240 Bobenheim-Roxheim